Jeder Eigentümer der ein Gebäude errichtet ist seit dem 01.01.2009 verpflichtet, mindestens anteilig seine Wärmeenergieversorgung aus erneuerbaren Energien zu beziehen.
Als Eigentümer zählen alle privaten Bauherren, Firmen und auch staatl. Stellen.
Als erneuerbare Energie zur Wärmeerzeugung zählt neben Solarthermie-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplung oder Wärmepumpen auch die stärkere Dämmung des Gebäudes.
Gleichzeitig wurde auch das Marktanreizprogramm(MAP) für die
Förderung erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung beschlossen das kürzlich erst wieder ins Leben gerufen wurde.
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Ratgeber » Hausbau - Förderung - Recht